Forum Familie Flachgau - Sondernewsletter
8. Mai 2024
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Forum Familie - Ihre Elternservicestelle
Familien sind finanziell oft sehr gefordert.

Mit diesem SONDERNEWSLETTER informieren wir über BEIHILFEN, FÖRDERUNGEN und Spartipps.
Das Forum Familie Team hat sämtliche Infos gesammelt, gebündelt und in der ONLINE-BROSCHÜRE "Geld für die Familienkassa" übersichtlich aufgelistet.

Kontakt:
Forum Familie Flachgau- Simone Leymüller
Tel. 0664/82 84 238 - forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
"Wie können wir das finanzieren?" Familie stehen oftmals vor dieser Frage.

Mit unserer Online-Broschüre finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Unterstützungsleistungen.

Die Einteilung in Kapitel erleichtert die Suche:

- Rund um die Geburt
- Tipps zur Kinderbetreuung
- Förderungen für Schulkinder/Lehrlinge
- Mobilität und Freizeit uvm.

Nähere Infos im Titellink
Vor und rund um die Geburt - wussten Sie, dass...?
Von diesem Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70 % der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) getragen.

Voraussetzungen sind u.a.:
>Das Paar muss in aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben
>Vorliegen einer medizinischen Indikation
>Altersgrenzen: 40 Jahre für die Frau, 50 Jahre für den Partner bzw. die Partnerin

Weitere Infos im Titellink auf Seite 15 bzw. Kapitel 4.7
Diese Förderung des Landes Salzburg unterstützt Familien nach der Geburt von Mehrlingen.
Höhe der Förderung: € 700 als einmalige Unterstützung für jedes Mehrlingskind.

Voraussetzungen:
>Die Antragstellung muss innerhalb der ersten 2 Lebensjahre der Mehrlinge erfolgen.
>Anspruchsberechtigt sind Elternteile (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) nach der Geburt von Mehrlingen, mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg.
>Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt und ist unabhängig vom Einkommen.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 14 bzw. Kapitel 4.4
Für Kinder bis 6 Jahren - schon davon gehört...?
Zu den Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg gibt es einen Zuschuss. Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder mit Ausnahme von Kindern, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen.

Höhe der Förderung:
- max. € 400/Kindergartenjahr - bei Betreuungszeit bis zu 20 Stunden/Woche
- max. € 700/Kindergartenjahr - bei Betreuungszeit von 21 bis 40 Stunden/Woche
Die einkommensabhängige Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 26 bzw. Kapitel 6.3
Betriebe können ihren Beschäftigten für die Betreuung von Kindern einen Zuschuss gewähren. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 1.000 pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei.

Der Zuschuss kann den Eltern nur in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung ausgestellt werden oder wird direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 29 bzw. Kapitel 6.10
Für Schulkinder/Lehrlinge - ist Ihnen das bekannt...?
In ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen können bei niedrigem Einkommen die Betreuungsbeiträge bis zu 100 % reduziert werden.

Achtung: Antrag bei der Schulleitung - INNERHALB EINES MONATS nach Aufnahme der Betreuung (meist im September). Es gibt kein Antragsformular, formloses Ansuchen mit Einkommensnachweisen genügt.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 51 bzw. Kapitel 10.2.2
Anspruch haben:
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (oder gleichgestellt),
- die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen,
- wenn sie finanziell gefordert sind und
- den Schulbesuch, für den die Schulbeihilfe beantragt wird,
vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben

Antragsfrist: 31.12. d.J.
Mit dem AK Schulbeihilfenrechner können Beihilfenansprüche online ermittelt werden.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 54 bzw. Kapitel 10.10
Das Land Salzburg fördert die Kosten von Schulveranstaltungen jeglicher Art (z.B. Sportwochen, Wienwochen etc) bis zu 300 Euro jährlich pro Schülerin bzw. Schüler.

Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
Bei Unterschreiten folgender Einkommensgrenzen: € 2.479,75 netto monatlich – für Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind.
Für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist, erhöht sich diese Grenze um € 610,40 netto/monatlich.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 57 bzw. Kapitel 10.16
Der Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) organisiert und fördert mehrwöchige Auslandspraktika für Lehrlinge in europäischen Ländern. Die Praktikumsplätze werden zweimal jährlich österreichweit ausgeschrieben. Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr absolviert haben, können beim IFA eine Förderung beantragen.

Darüber hinaus können auch individuell oder von Unternehmen organisierte Auslandspraktika gefördert werden.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 61 bzw. Kapitel 11.4
Kennen Sie...?
Seit Juli 2023 bietet der Salzburger Verkehrsverbund das neue Freizeit-Ticket Salzburg an: Zwei Personen und bis zu vier Kinder können damit einen Tag lang den öffentlichen Verkehr im ganzen Bundesland nutzen.

- Das Freizeit-Ticket Salzburg um € 19
- für maximal 2 Personen und 4 Kinder unter 15 Jahren
- 1 Tag lang den öffentlichen Verkehr im ganzen Bundesland nutzen

Weitere Infos im Titellink auf Seite 46 bzw. Kapitel 9.2.2
Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind, beziehungsweise andere gesetzliche Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können.
Insbesondere bei Todesfällen in der Familie, schwerer Krankheit, aber auch bei drohenden Delogierungen.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 87 bzw. Kapitel 13.5
Der Verein „Kinder haben Zukunft“ hilft Kindern im Salzburger Land, die von Armut betroffen sind. Unterstützung wird u.a. in akuten Notsituationen, für medizinische Behandlungen, oder zur Aus- und Weiterbildung gewährt.

Weitere Infos im Titellink auf Seite 88 bzw. Kapitel 13.10
Der Volkshilfefond unterstützt armutsbetroffene Familien bei Ausgaben für ihre Kinder im Bereich Gesundheit. Dazu gehören etwa Heilbehelfe, orthopädische Behelfe, Ergo-, Physio-, Logo- und andere spezielle Therapien, spezielle Medikamente sowie Maßnahmen zur gesunden Ernährung, Erholung und Stärkung der psychischen Gesundheit.

Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung:
- Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Österreich
- Einkommensgrenzen lt. Förderrichtlinien
- gesundheitsspezifische Ausgaben für das/die Kind/er

Weitere Infos im Titellink auf Seite 37 bzw. Kapitel 7.7.7
Die Aktion des Kulturpasses in Salzburg soll all jenen Menschen zur Verfügung stehen, die trotz ihrer finanziellen Engpässe am kulturellen Leben teilhaben möchten. Darunter fallen Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, Sozialunterstützung, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder die Ausgleichszulage beziehen.
Die Aktion gilt auch für Asylwerbende, Menschen in der Grundversorgung oder geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

- Gültig ist der Kulturpass für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Nicht übertragbar auf andere Personen
- Nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig

Weitere Infos im Titellink auf Seite 91 bzw. Kapitel 13.19.2
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